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   BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88   

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BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88 (https://dejure.org/1989,7307)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1989 - 1 WB 80.88 (https://dejure.org/1989,7307)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1989 - 1 WB 80.88 (https://dejure.org/1989,7307)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob der BMVg bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84

    Verwendungsbereiche - Zuordnung der Dienstposten - Organisationsrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88
    Zur Entscheidung sind damit die Wehrdienstgerichte zuständig (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 24. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 LS).
  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88
    Zur Entscheidung sind damit die Wehrdienstgerichte zuständig (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 24. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 LS).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 72.94

    Dienstliches Interesse an dem Verbleib eines Soldaten in seiner gegenwärtigen

    Der Antrag ist zulässig (vgl. Beschluß vom 9. August 1989 - BVerwG 1 WB 80.88 -), aber nicht begründet.

    Das gilt auch für die Zuordnung zu einer bestimmten AVR, deren Zweck die Steuerung der Verwendung ist (vgl. Beschluß vom 9. August 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 89.95

    Recht der Soldaten: Rechtmäßigkeit der Versagung des Laufbahnwechsels bei

    Der Antrag ist zulässig (vgl.Beschlüsse vom 9. August 1989 - BVerwG 1 WB 80.88 - undvom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 72.94 -), aber nicht begründet.
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer;

    Die Zuordnung eines Soldaten zu einer bestimmten Ausbildungs- und Verwendungsreihe hat der Senat jedoch bereits in früheren Entscheidungen als dienstliche Maßnahme qualifiziert und dies darauf gestützt, dass sie eine "bedeutsame Entscheidung für den Werdegang" des Soldaten darstelle; sie lege den Werdegang des Soldaten so weitgehend fest, dass sie als anfechtbare Maßnahme gewertet werden müsse (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54.84 - BA S. 6 vom 9. August 1989 - 1 WB 80.88 - BA S. 5 und vom 22. März 1990 - 1 WB 9.89 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 9.89

    Umsetzung in der Verwendungsreihe (VwdgR) 65 - Verletzung der Fürsorgepflicht in

    Sie legt den weiteren Werdegang des Soldaten so weitgehend fest, daß sie als (anfechtbare) Personalmaßnahme gewertet werden muß (BVerwG Beschlüsse vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 44/84 - und vom 9. August 1989 - 1 WB 80/88).
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